aktuelle Information zur Segway Zulassung in Deutschland

Weg frei für Segway-Fahrer

Das Bundesverkehrsministerium hat die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, es ist nun eine bundesweite Nutzung von Segway-Fahrzeugen I2 im städtischen Verkehr möglich.

Der in den USA längst zum Kultmobil erhobene Roller kann auf innerstädtischen Radwegen, in verkehrsberuhigten Zonen und Tempo-30-Bereichen sowie innerorts auf Straßen benutzt werden darf, wenn dort keine Radwege vorhanden sind. Fußgängerzonen und Bürgersteige sind für das Gefährt tabu.

Das einachsige Gefährt wird durch Gewichtsverlagerung gesteuert und kann eine maximale Fahrgeschwindigkeit von 20 Stundenkilometer erreichen.

Keine komplizierte Ausnahmegenehmigung mehr notwendig - Segway für alle !